Ein Beispiel
Bei Straftaten gibt es in der Regel eine/n Beschuldigte*n und ein/e Geschädigte*n.
Im Grunde kommen alle möglichen Straftaten in Frage wie z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder die Verletzung des Rechts am eigenen Bild.
Der/die Beschuldigte könnte die richterliche Weisung erhalten, eine Arbeitsleistung zu erbringen, um die „Tat" wieder gut zu machen. Dies ist auch als Ableisten von „Sozialstunden" bekannt.
Der Verein kann in Abstimmung mit dem Gericht und der Jugendhilfe im Strafverfahren die Arbeitsleistung vergüten. Die Vergütung erhält jedoch nicht der/die Beschuldigte, sondern der/die Geschädigte, wovon der/die Beschuldigte weiß.
Dadurch kann der/die Beschuldigte Bereitschaft zeigen, Verantwortung für die schädigende Handlung zu übernehmen und im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs eine Schadenswiedergutmachung erlangen.