WAVE e.V.
Wiedergutmachung / Aufbruch / Verständnis / Entschädigung


Der Verein finanziert sich über drei Wege

  1. Mitgliedsbeiträge
  2. auferlegte Geldbußen seitens der Justiz
  3. Spenden



  1. Jede*r, die/der sich engagieren möchte, ist im Verein willkommen! Einen Aufnahmeantrag, die Satzung und Beitragsordnung finden Sie im Downloadbereich (jährlicher Beitrag EUR 20,00 – Ermäßigungen sind gemäß Beitragsordnung möglich).
  2. Was passiert mit den Geldbußen? Diese dürfen ausschließlich für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Dies muss jährlich gegenüber der Justiz mit einem Verwendungsnachweis belegt und von der Justiz genehmigt werden.
  3. Sie möchten spenden? Schauen Sie bitte hier!